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Blitzlicht - 09/2016

DatevSehr geehrte Damen und Herren,
nimmt ein Kind ein Studium auf, welches eine Berufstätigkeit voraussetzt, erlischt unter Umständen die Kindergeldberechtigung. Der Bundesfinanzhof hat zum Thema Kindergeld darüber hinaus entschieden, dass Differenzkindergeld kind- und nicht familienbezogen berechnet wird.

Bei einem steuerlich anzuerkennenden Arbeitszimmer sind Aufwendungen für Nebenräume, die auch privat genutzt werden, regelmäßig nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig.

Zahlt ein Unternehmen Spielern eines Fußballvereins Geld dafür, dass diese kaufmännische Arbeiten verrichten sollen und werden diese Aufgaben nicht erfüllt, kann ein Scheinarbeitsvertrag vorliegen. Ein Finanzgericht qualifizierte in einem solchen Fall den gezahlten Arbeitslohn als Schenkung an den Fußballverein.

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Das sagen unsere Mandanten

„Die Kanzlei von Herrn Schmidt betreut meine Unternehmensgruppe seit April 2015. Das Mandat umfasst neben der laufenden Finanzbuchhaltung für alle Gesellschaften auch deren Lohnbuchhaltung, die Erstellung von Jahresabschlüssen für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften sowie die Erstellung sämtlicher betrieblichen wie auch privaten Steuererklärungen. Mit der Tätigkeit der Kanzlei bin ich rundum sehr zufrieden: ich genieße eine fachlich kompetente Rundumbetreuung, mein Ansprechpartner arbeitet proaktiv und vorausschauend, ist stets ansprechbar und berät in verständlicher Form. Nicht nur bei steuerlichen Fragestellungen, sondern auch in Personalangelegenheiten und sämtlichen betriebswirtschaftlichen Themen steht mir Herr Schmidt als engagierter Ratgeber zur Seite. Alles in Allem halte ich die Steuerkanzlei Gerhard Schmidt für eine sehr empfehlenswerte Adresse!“

Klaus O. aus K., Geschäftsführender Gesellschafter

„Die Kanzlei von Herrn Schmidt erstellt für mich die Einkommensteuererklärung, sowie die Einnahmen- Überschussrechnung für meine private Photovoltaikanlage samt dazugehörender Steuererklärungen. Auch wenn ich sicher nur ein vergleichsweise kleiner Mandant bin, werde ich hochprofessionell betreut und kompetent beraten. Meine Anliegen und Fragen werden ernst genommen und sehr zeitnah kompetent beantwortet, mein Ansprechpartner ist für mich schnell erreichbar. Neben der umfassenden steuerlichen Betreuung berät mich die Kanzlei von Herrn Schmidt auch Banken unabhängig in Vermögensangelegenheiten. Aufgrund der fachlich fundierten und verständlichen Beratung, der Freundlichkeit im Umgang mit dem Mandaten und nicht zuletzt wegen fairer und transparenter Gebühren kann ich die Kanzlei von Herrn Schmidt insbesondere auch Privatpersonen uneingeschränkt empfehlen.“

Johann H. aus G., Pensionär

Steuerkanzlei Gerhard Schmidt

Steuerkanzlei G. Schmidt
Hallstr. 4
86150 Augsburg
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